Demokratie muss man aushalten 

Ottobrunn, März 2025

Demokratie, die: aus griech. dēmokratía (δημοκρατία) ‘Volksherrschaft’, zu griech. dẽmos (δῆμος) ‘Volk’ und griech. krateĩn (κρατεῖν) ‘Gewalt haben, herrschen’, als Gegenbegriff zu griech. oligarchía (ὀλιγαρχία) ‘Herrschaft der wenigen’ (Das Herkunftswörterbuch, Duden, 6. Auflage, Band 7, Berlin 2020)

Vor einigen Jahren saß ich in einer Gesamtkonferenz, in deren Verlauf lange und heftig über den Ablauf der Projektwoche zum Schuljahresende diskutiert wurde. Am Ende der Diskussion standen dann zwei Vorschläge zur Abstimmung. Von insgesamt etwa 140 Kollegen und Kolleginnen (neudeutsch: KuK) waren etwa 80 anwesend. Von diesen enthielten sich 40 der Stimme, 22 stimmten für Vorschlag A, 18 stimmten für Vorschlag B. An sich wäre dieses Ereignis nicht erwähnenswert gewesen, weil es wohl täglich so in basisdemokratischen Selbstverwaltungen vorkam, allerdings stand nach der erfolgten Abstimmung eine der „unterlegenen“ Fraktion zugehörige Kollegin auf und fragte, ob denn solch eine Abstimmung überhaupt Rechtens sei, da ja so viele KuKs gar nicht anwesend gewesen seien und sich auch ein Großteil der Stimme enthalten hätten.

Unabhängig von meinem Unverständnis, dass eine auf das Grundgesetzt und die darin verankerten demokratischen Prinzipien vereidigte Person genau diese Prinzipien in Frage stellte, weil sie mit dem Ergebnis einer Abstimmung unzufrieden war, hatte ich in diesem Moment das erste Mal den Gedanken: Demokratie muss man aushalten!

Die Idee einer „Macht des Volkes über das Volk“ (Satori, G., 1997) ging auf die Griechen zurück, die sich in einer Volksversammlung trafen und durch Losverfahren Ämter besetzten. Amtsträger hatten Rechenschaft abzulegen, alle Beschlüsse mussten der Gemeinschaft vorgelegt werden und alle waren vor dem Gesetz „gleich“.

Erschien dies auf den ersten Blick als „gerechtes“ Prinzip in dem wirklich jeder eine Stimme hätte, muss allerdings erwähnt werden, dass auch schon die alten Griechen hier Einschränkungen vornahmen: nur „freie Männer“, die als „mündige Bürger“ (ab 18 Jahren, in der Gemeinschaft als Richter tätig) regelmäßig an Volksversammlungen teilnahmen, waren Teil der Demos, also dem Teil, der „herrschen“ durfte. Keine Frauen, Kinder, Sklaven oder Metöken (jemand, der dauerhaft als „Freier“ in einer fremden Stadt lebte, ohne dort ein lokales Bürgerrecht zu haben – z.B. Aristoteles in Athen).

Somit stellte das Wahlrecht, also die Berechtigung an politischen Wahlen abzustimmen, weiterhin ein starkes Machtinstrument dar, da durch die Festlegung, wer überhaupt wahlberechtigt war, bestimmte Interessengruppen innerhalb einer Gemeinschaft vom „Mitherrschen“ ausgeschlossen wurden. 

Die größte und längste Einschränkung war der Ausschluss von Frauen am politischen Prozess. So wurde das Frauenwahlrecht in den meisten europäischen Ländern erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts eingeführt – nach der Schweiz im Jahr 1971 gestand Liechtenstein im Jahr 1984 als letztes europäisches Land den Frauen die gleichen Rechte zu, wie den Männern.

Allerdings waren früher eben auch nicht alle Männer wahlberechtigt. Durch das „Zensuswahlrecht“, welches die politischen Rechte an Steueraufkommen, Einkommen, Vermögen oder Besitz koppelte, wurden dauerhaft ein Großteil der Bevölkerung von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Und selbst das fortschrittliche Preußen gab in seinem „Dreiklassenwahlrecht“ den wenigen „Vermögenden“ eine proportional bedeutsame stärker gewichtete Stimme, als dem „einfachen Bürger“. Interessant, dass noch niemand versucht hat, Wahlrecht an Bildungsstand, Intelligenz, Charakter oder ethische Gesinnung zu koppeln.

Eine weitere wichtige Einschränkung konnte durch die Festlegung des Wahlalters erfolgen: so lag das Wahlalter in Preußen im 19. Jahrhundert bei 25 Jahren – insgesamt waren somit 1871 im neu gegründeten Deutschen Reich de facto nur rund 20 Prozent der Bevölkerung überhaupt wahlberechtigt. In den meisten demokratischen Ländern war das Wahlalter an die Volljährigkeit, also zumeist das 18. Lebensjahr, gekoppelt. 

Allerdings war auch dieser Wert aus meiner Sicht willkürlich, da mir kein Merkmal bekannt wäre, mit dem man die Volljährigkeit eines Menschen objektiv bestimmen kann – gleiches müßte auf der anderen Seite der Skala gelten, wo es fragwürdig war, ob alte Menschen, die unter Demenz oder Alzheimer litten, noch ein volles Stimmrecht ausüben konnten.

In Österreich wurde das allgemeine Wahlalter im Jahr 2007 auf 16 Jahre abgesenkt. In Deutschland gab es seit 1995 mehrere Initiativen und Anträge, das Mindestwahlalter abzuschaffen und durch ein Kinderwahlrecht oder Elternwahlrecht (als Stellvertreter bis zum Erreichen des Wahlalters) zu ersetzen. Bislang scheiterten allerdings sämtliche Anträge, so dass heute nur auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern zur Landtagswahl das Wahlalter auf 16 Jahre herab gesenkt wurde.

Bei der Bundestagswahl 2025 in Deutschland waren von etwa 84 Mio. Einwohnern fast 60 Mio. wahlberechtigt. Das entsprach immerhin schon einer Quote von 71 Prozent, also mehr als dreimal soviel wie noch 150 Jahre vorher in Preußen. Von diesen Wahlberechtigten gaben dann auch fast 50 Mio. ihre Stimme ab, was einer Wahlbeteiligung von 82,5 Prozent entsprach, einem Wert, der seit der Deutschen Wiedervereinigung 1990 nicht mehr erreicht wurde – allerdings viel weniger als die rund 90 Prozent aus den 70er und 80er Jahren. Nachdem CDU/CSU und SPD 45 Prozent der Wählerstimmen erhielten, war eine „Große Koalition“ somit immerhin von 22,5 Mio. Wahlberechtigten gewählt worden, was bezogen auf die Gesamtbevölkerung einen Anteil von rund 27 Prozent ausmachte. Ob dieser Wert für die oben genannte Kollegin ausreichen würde, um eine „demokratisch gewählte“ Regierung zu legitimieren, blieb fragwürdig.

Neben der Auswahl der Wahlberechtigten, stellte das Wahlsystem ein weiteres Mittel zur Bevorzugung bestimmter Strukturen der politischen Machtausübung dar. Aktuell stellten das Mehrheitswahlrecht („The Winner takes it all“) und das Verhältniswahlrecht wohl die beiden wichtigsten Systeme dar. Je nach Auslegung, der Festlegung von Wahlbezirken, Sperrklauseln (z.B. „5-Prozent-Hürde“), Ausgleichskonzepten und gegebenenfalls dem Ausgang von Koalitionsverhandlungen bei der Regierungsbildung erschienen somit auch diese Systeme äußerst anfällig für Manipulationen im Sinne einzelner Interessengruppen.

Hinzu kam die Frage, wer denn überhaupt wen vertreten durfte, also nach der Kandidatenauswahl (ich erinnere mich an eine Mitgliederversammlung in meinem Ortsverband, bei dem wir nur 2 Anwesende waren – unser gemeinsames Durchschnittsalter lag bei 70 Jahren – und doch den gesamten Vorstand nebst Wahldelegierter in Abwesenheit „gewählt“ haben) und deren Verpflichtung gegenüber ihren Wählern (was durch Fraktionszwang bei Abstimmungen fragwürdig war).

Manchmal konnte man den Eindruck haben, es handelte sich nicht um politische Meinungsbildung im laufenden Prozess des Diskurses, der Diskussion, sondern um Vereinsmeierei mit einer „Schaubestätigung“ von vorher intern verhandelten Kandidaten, bei der immer mehr Bürger das Gefühl hatten, zwar theoretisch durch eine Wahl beteiligt, allerdings praktisch trotzdem nicht wirklich vertreten zu sein.

Und inwiefern das rechtsstaatliche Grundprinzip jeder modernen Demokratie, die „Gewaltenteilung“, dem Beschuss von machthungrigen Egomanen und aufstrebenden Autokraten Bestand hätte, würde sich demnächst ausweisen. Schon heute stellten die beiden größten Staaten, die aus einer kommunistischen Idee (in der alle „Gleich“ waren) hervorgegangen waren, mit ihren Autokratien dar, wohin Angst vor dem Verlust von Macht, Bedeutung und Bestimmungshoheit führen konnte.

Insgesamt blieb festzuhalten: allgemeine Demokratie gab es auch nach 2500 Jahren nicht. Doch obwohl Demokratie weiterhin auch Schwächen zeigte und sich aktuell überall auf der Welt bedroht sah, stellte sie für mich weiterhin das beste System dar, um die Sicherheit und Freiheit jedes Einzelnen zu garantieren und uns allen ein friedliches Leben zu ermöglichen.

Und dies müssen auch Minderheiten akzeptieren und respektieren, selbst wenn es für sie unangenehm ist – Hass, Drohung, Gewalt und Unterdrückung stellen keine adäquaten Werkzeuge von Demokratien dar, sondern führen zu Unterdrückung, Autokratie und Diktatur.

Toleranz und individuelle Freiheiten dürfen nicht für die Machtutopien einiger weniger missbraucht werden. Recht, Moral und Ethik fallen nicht vom Himmel, sondern entstehen durch tägliches Leben und entwickeln sich ständig weiter.

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass sich Demokratie weiter entwickelt und auch im 21. Jahrhundert das vorherrschende Konzept der Machtausübung bleiben wird. Der Preis, dass man eben manchmal in einer Abstimmung unterliegt, ist gering, wenn wir dafür weiterhin in individueller Freiheit und Frieden miteinander leben können.

Gute Nacht